Honorarnote

 

Gerichtsgutachten
werden gemäß dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz) abgerechnet.

 

Für Privatgutachten
berechne ich wenn nicht anderes vereinbart wird, die nachstehenden Sätze:

 

 

Stand: 26.03.2022
 

Preis in Euro  

1 Stunde Sachverständigentätigkeit
für die Ortsbesichtigung einschließlich Fahrzeiten, Beratung, Ausarbeitung, etc. 
Mindestberechnung 1,00 Std., dann Rundung auf ¼ Std.

 

nach Vereinbarung

 

1 km An- / Abfahrt
   Kfz-Kosten

0,85

Schriftliche Gutachten
Ablichtungen u. Ausdrucke
s/w bis 50 St.
s/w über 50 St.

Farbe bis 50 St.

Farbe über 50 St.



0,50

0,15

1,00

0,30

 

Reisekostentagegeld > 8 Stunden

24,00

 

 

1 Übersendung des Gutachtens als .pdf-/Word-Datei einschl. aller
Bilder im .jpeg-Format auf CD

(hierbei entfallen die Kosten für   "Seiten" und "Foto")

65,00

Sonstige Aufwendungen 

  Telefonkosten

  Portokosten

  Barauslagen 

 

  Übernachtungskosten
 

Nach Aufwand

 

 

 

Anmerkungen zur Berechnung:
 
Alle oben genannten Preise sind NETTO ausgeweisen. Diesen Preisen ist die aktuell gültige Mehrwertsteuer von derzeit 19% hinzuzurechnen.