Was ist ein "öffentlich bestellter und vereidigter" Sachverständiger?

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt.

 

Die Bezeichung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichung besonders qualifizierter Sachverständiger. 

Maximilian Volland

Schreinermeister und Betriebswirt des Handwerks

Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Schreinerhandwerk.

 

Tel: 08802/906537

Fax: 08802/906538

Mail: sv.schreiner@t-online.de